ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GAG KLAUSDORF GGMBH, KIRCHPLATZ 1-2, 15806 ZOSSEN

1. Vertragsabschluss
Anmeldungen sind verbindlich und können grundsätzlich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Anmeldungen zu berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei einer anderen Institution müssen schriftlich erfolgen und vor Lehrgangsbeginn bei der GAG Klausdorf gGmbH (Bildungsträger) eingegangen sein. Die Anmeldungen werden vom Bildungsträger in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegengenommen, bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldungsbestätigung bei dem/der Teilnehmer /-in kommt zwischen diesem/dieser und dem Bildungsträger ein (Dienstleistungs-) Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens bis drei Tage vor Kurs, Lehrgangs- oder Seminarbeginn.

2. Leistungsgegenstand
Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (Bildungsangebot), den bzw. dass der Bildungsträger in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt. Die für das Bildungsangebot nach Maßgabe des Bildungsträgers erforderlichen Lernmittel werden den Teilnehmern passend zu den Ausbildungsabschnitten durch den Träger zur Verfügung gestellt. Die gegen Quittierung durch die Teilnehmer ausgehändigten Unterrichtsskripte gehen, sofern kein Widerruf des Trägers erfolgt, in den Besitz der Teilnehmer über.

3. Rücktrittsrecht Teilnehmer/-in; Rücktrittsrecht Kunde/Kundin
Das Rücktrittsrecht kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme ausgeübt werden. Bei Nichtförderung des Teilnehmenden wird ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt. Dieser Vertrag über die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme ist mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate schriftlich kündbar. Eine Maßnahme, die mit Abschnitten unter drei Monaten stattfindet, ist mit einer Frist von einer Woche schriftlich kündbar und wird anteilig in Rechnung gestellt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist ebenfalls möglich. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Arbeitsaufnahme, soziale und familiäre Schwierigkeiten, die Erkrankung des Teilnehmenden, wenn durch ärztliches Zeugnis bescheinigt. Die maßgeblichen Zeitspannen werden grundsätzlich vom Beginn der Maßnahme an gerechnet.

4. Rücktrittsrecht Bildungsträger
Der Bildungsträger kann nur vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der/die Dozenten/-in ausfällt. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den/die Teilnehmer/-in unverzüglich vor Maßnahmebeginn über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen.

5. Teilnahmegebühren – Kosten – Bezahlung
Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger eingesetzten Medien entnommen werden.
Die Kosten enthalten Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Teilnehmermaterialen. Die Liste Lehr- und Lernmittel (FB-93) ist dem Vertrag als Anlage beigefügt.

6. Kündigung – Abmeldung
Abmeldungen sind bei einzelnen Bildungsangeboten, die lediglich einen einzigen Ausbildungsabschnitt umfassen, bis drei Werktage vor Kursbeginn kostenfrei möglich; erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erscheint der/die angemeldeten Teilnehmer/-in nicht zur Veranstaltung oder kündigt er/sie während der laufenden Ausbildung, so werden trotzdem die vollen Kosten der Teilnahme fällig. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Ein kostenfreies Sonderkündigungrecht wird dem/der Teilnehmenden bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/ Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses oder für den Wegfall der Förderung durch die zuständige Stelle eingeräumt.

7. Besondere Vereinbarungen für Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht (im Auftrag der Arbeitsverwaltung/Agentur für Arbeit)
Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschrieben Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen des Lehrgangsleiters, der Dozenten und der Verantwortlichen des Bildungsträgers zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichtsbesuchs ist dem Bildungsträger eine schriftliche Abwesenheitsanzeige vorzulegen. Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) und den Bildungsträger zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.

8. Besondere Vereinbarungen für EDV – Schulungen
Die vom Bildungsträger zur Verfügung gestellten Geräte und Medien dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln. Bereits der Versuch, Programme oder Programmteile entgegen der Anweisungen der Kursleitung (Fehlverhalten) und entgegen geltender Lizenzbestimmungen zu verwenden bzw. zu verwerten, führt zum Ausschluss aus dem Bildungsangebot. Im Falle des Ausschlusses verliert der/die Teilnehmer/-in auch einen etwaigen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Der Bildungsträger behält sich im Übrigen Schadensersatzansprüche jeglicher Art vor. Darüber hinaus behält sich der Bildungsträger weitergehende Regressansprüche vor, soweit durch das Fehlverhalten bzw. den Lizenzverstoß Rechte Dritter berührt sind. Schließlich dürfen nur die vom Bildungsträger zu Übungszwecken ausgegebenen Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind, verwendet werden. Diese Datenträger gehen durch Leistung einer Unterschrift zur Entgegennahme in den Besitz des/der Teilnehmers/-in über. Die Datenträger werden am Ende des Bildungsangebots mit nach Hause genommen.

9. Sonstige Verpflichtungen der Vertragspartner
Jede Änderung der Anschrift hat des/der Teilnehmers/-in ist dem Bildungsträger unverzüglich mitzuteilen.
Der Bildungsträger verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozenten zu gewährleisten sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss und bei berufsbezogenen Bildungsangeboten den Erwerb eines Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat der/die Teilnehmer/-in auf Grund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.

10. Haftung
Für alle Verluste und Schäden, die Teilnehmenden am Bildungsangebot des Bildungsträgers entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der/die Teilnehmer/-in selbst für Vorsatz und jede Form der grob fahrlässigen Schadensherbeiführung.

11. Unfallversicherung
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Bildungsträger ist gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot handelt, das nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert ist. Der/Die Teilnehmer/-in erhält vom Bildungsträger gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn er/sie nicht als selbständige/r Unternehmer/-in tätig ist. Zuständige Berufsgenossenschaft für alle über den Bildungsträger abzuwickelnden Unfälle ist die Unfallkasse Brandenburg (UKBB), Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt/Oder. Die Kundennummer des Bildungsträgers bei der UKBB ist die 54804. Abgesichert sind Unfälle auf den direkten Wegen zur Bildungsstätte, Unfälle während des Unterrichts sowie gegebenenfalls Unfälle im Rahmen eines betrieblichen Praktikums. Sollte der/die Teilnehmer/-in nicht über die dargestellten Fälle und auch nicht über seinen/ihren eigenen Arbeitgeber unfallversichert sein, steht es ihm/ihr frei, sich selbst über eine private Unfallversicherung abzusichern.

12. Datenspeicherung und Datenlöschung
Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen. Ihren Namen und Ihre Postanschrift nutzen wir für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei uns gespeichert sind und an wen wir diese ggf. weitergegeben haben. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Sie folgende weitere Rechte geltend machen: Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke).

13. Datenschutz gem. Bundesdatenschutzgesetz
Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des/der Teilnehmer/-in werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Wenn der/die Teilnehmer/-in künftig nicht mehr verständigt werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden ist, kann er/sie beim Bildungsträger nach Abschluss des Bildungsangebots seine/ihre Daten löschen lassen. Lehrgangsbezogene Daten (Teilnehmerdaten, Fehlzeiten, Leistungstand etc.) werden an die Agentur für Arbeit/ARGE übermittelt. Personenbezogene Daten (persönliche Daten, Personalausweis, Reisepass, Sozialversicherungsausweis, Bankverbindungsdaten, Krankenkassendaten) werden an den zukünftigen Arbeitgeber sowie an die beteiligten Institutionen weitergegeben. Die Datenschutz-Information für Teilnehmende (FB-105) ist dem Vertrag als Anlage beigefügt.

14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Der/Die Teilnehmer/in erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung des Vertrages.

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